Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten (BT-Drs. 18/589)

Seit dem Jahresbeginn 2008 droht auf Grund der Regelung des § 12a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) jährlich Zehntausenden von SGB-II-Leistungsberechtigten ab 63 Jahren eine zwangsweise vorgezogene Verrentung. Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, werden systematisch von den Jobcentern aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Sofern die betroffenen Menschen einen derartigen Antrag nicht in die Wege leiten, stellen die Jobcenter selbst den Antrag auf Verrentung. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf eine vorzeitige Rente entscheiden, wird ausgehebelt. Der Wille des betroffenen Menschen spielt keine Rolle. Daher handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen – um eine Zwangsverrentung.

Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten (BT-Drs. 18/589)