Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs.18/622)

Die erhöhten Herstellerabschläge von 16 Prozent für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegebene  verschreibungspflichtige Arzneimittel galten von 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013, das Preismoratorium rückwirkend ab 1. August 2009 (GKV-Änderungsgesetz). Der zu ändernde Gesetzentwurf sieht im Vergleich dazu niedrigere Herstellerrabatte für Originalpräparate in Höhe von 7 Prozent vor und entfristet diesen Abschlag. Für Generika sollen statt 16 Prozent dann ebenfalls unbefristet 17 Prozent Rabatt gewährt werden. Der vorliegende Änderungsantrag sieht stattdessen einen befristeten Herstellerabschlag in Höhe von 16 Prozent bis zum 31. Dezember 2015 vor, um in dieser Zeit die notwendigen Gesetzesänderungen für eine patientenorientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln vornehmen zu können.

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs.18/622)