Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1495)

Im 25. Jahr der deutschen Einheit wird bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung noch immer nach Ost und West unterschieden. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, fällt der Zahlbetrag für die Anerkennung von Erziehungsleistungen ab dem 01. Juli 2014 mit 79,17 Euro im Osten niedriger aus als mit 85,83 Euro im Westteil des Landes. Den betroffenen Müttern und Vätern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft oder seinem Geburtsjahr. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 181495)