Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs 18/7090)

Seit Jahren weigern sich verschiedene Koalitionsregierungen, eine bundeseinheitliche Gesetzeslösung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vorzulegen, die effektiv, transparent und ökonomisch effizient für alle Beteiligten ist und verbindliche soziale und ökologische Kriterien festlegt. Bis heute erhalten Unternehmen und Dienstleister öffentliche Aufträge und Konzessionen, die tarifliche und soziale Standards unterlaufen, prekär Beschäftigten zu geringe Löhne zahlen, Frauen diskriminieren, ihre internationalen Lieferketten nicht überprüfen und den Verstoß gegen elementare Menschen- und Arbeitsrechte billigend in Kauf nehmen und ökologische Ziele missachten.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs. 18/7089)

Bei der Verabschiedung neuer Vergabegrundsätze muss der Gesetzgeber die möglichen Freiräume, die die EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet, nutzen und der Qualität einer Dienstleistung gegenüber dem Preis einen höheren Stellenwert einräumen. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diese Anforderungen nicht. Fehlende Regelungen zur Subunternehmervergabe und zu den Kontrollen und Sanktionen müssen im Gesetz ebenfalls ergänzt werden.

Patientenberatung unabhängig und gemeinnützig ausgestalten (BT-Drs. 18/7042)

Patientinnen und Patienten sowie Versicherte haben kaum eine Chance, ohne Expertenwissen ihre Rechte gegenüber Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern etc. in Erfahrung zu bringen, geschweige denn durchzusetzen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) als Regelleistung zu fördern, war deshalb 2011 ein überfälliger und von allen Fraktionen im Grundsatz befürworteter Schritt (§ 65b SGB V). Mit großem Aufwand wurde sichergestellt, dass die Beratungsqualität dauerhaft und bundeseinheitlich auf sehr hohem Niveau liegt. Durchgeführt wurden die Beratungen von unabhängigen, gemeinnützigen und patientennahen Organisationen, wie Sozialverbänden, Verbraucherzentralen und Patientenstellen.

Rentenniveau anheben – Für eine gute, lebensstandardsichernde Rente (BT-Drs. 18/6878)

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht 2015 der Bundesregierung (vgl. BT-Drs. 18/6870) zeigt wie auch schon die Berichte der vergangenen Jahre sowie zahlreiche Studien (vgl. Dedring et al.1 (2010), Joebges et al.2 (2012), Fachinger et al.3 (2014), Steffen4 (2015) sowie Schäfer5 (2015)): Selbst mit der sogenannten Riester-Rente können die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht kompensiert werden.

Keine militärische Antwort auf Terror (BT-Drs 18/6874)

Der Bundestag trauert um die Opfer der Attentate vom 13.11.2015 in Paris. Es handelt sich dabei um einen barbarischen Terrorakt, der in aller Schärfe zu verurteilen ist. Der Bundestag trauert ebenso um die Opfer der Attentate von Bamako, Beirut, Suruç, Ankara und des Anschlags auf das russische Passagierflugzeug über dem Sinai sowie alle anderen Opfer terroristischer Gewalt. Gegen den Terrorismus muss mit den rechtsstaatlichen Mitteln der polizeilichen Strafverfolgung vorgegangen werden. Militärische Einsätze im Kampf gegen Terrorismus sind auszuschließen. Die bisherige Bilanz des sog. Kriegs gegen den Terror mit vielen Tausenden von Toten seit 2001 zeigt, dass Krieg nur zu noch mehr Terror führt.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.