Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex-Geschäfte) (BT-Drs. 18/6839)

Der Untersuchungsausschuss soll die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung durch Kapitalertragsteuer an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt, obwohl es die entsprechende Belastung tatsächlich nur einmal gegeben hatte. Der Untersuchungsausschuss soll die Ursachen der Entstehung der Cum-ExGeschäfte und ihre Entwicklung untersuchen. Er soll klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum-Ex-Geschäfte trug.

Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) (BT-Drs. 18/6692).pdf

Pflege muss als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Die Deckung des individuellen Pflegebedarfs ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Individuell notwendige Unterstützung für alltägliche Tätigkeiten und Aktivitäten muss gesichert sein. Der individuelle Pflegebedarf schließt ein Wunsch- und Wahlrecht ein: wo, wie und von wem ein Mensch gepflegt werden will. Grundsätzlich sind für gleiche Hilfebedarfe auch gleiche Leistungen zu erbringen, unabhängig vom Lebensort und der sozialen Lebenssituation. Pflege schließt Assistenz ein und muss kultur- und geschlechtersensibel ausgestaltet werden.

Lebenssituation von Alleinerziehenden deutlich verbessern (BT-Drs. 18/6651)

Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Bei Alleinerziehenden wird die Verantwortung für Kinder oftmals nur von einem Elternteil getragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bestenfalls entscheiden sich Eltern in Übereinstimmung und ohne äußeren Zwang für die Alleinerziehung oder wählen es freiwillig als Einzelpersonen als gewünschtes Familienmodell. Schlimmstenfalls zwingen gewaltvolle Zustände in der Familie ein Elternteil unfreiwillig zur Alleinerziehung.

Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen (BT-Drs. 18/6644)

Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit leben. Sie benötigen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration. Wenngleich derzeit die Fragen der Unterbringung und sicheren Fluchtwege in der politischen Debatte im Vordergrund stehen, müssen die Weichen dafür gestellt werden, Flüchtlingen die Teilhabe an der Erwerbsarbeit zeitnah und diskriminierungsfrei zu ermöglichen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Potentialen zu unterstützen. Betroffene sollten eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sein. Die Fehler einer falschen Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik der Vergangenheit, die Eingewanderten die gleichen Rechte verweigert hat, dürfen nicht wiederholt werden. Zuwanderung birgt die Chance, unser Land kulturell und wirtschaftlich zu bereichern. Diese Chance wollen und werden wir ergreifen und die erforderlichen Weichen dafür neu stellen.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.