Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren (BT – Drs. 18/6326)

Es ist Zeit für eine solide und verlässliche Krankenhauspolitik, die sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Die Krankenhausversorgung muss den Patientinnen und Patienten bestmöglich dienen und den Beschäftigten anständig bezahlte und nicht krank machende Arbeitsplätze ermöglichen.
Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen stationären Leistungen. Krankenhäuser sind Teil des Sozialstaats. Die Finanzierung der Krankenhäuser durch Krankenkassen (Kosten des laufenden Betriebs) und Länder (Investitionen) muss genauso an diesem Grundsatz ausgerichtet werden wie die Krankenhausplanung. Diesem Zweck der Krankenhäuser stehen derzeit die Orientierung an Markt und Wettbewerb und damit einhergehende betriebswirtschaftliche Strategien der Krankenhäuser entgegen.

Gleicher Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete (BT-Drs. 18/6192)

60 Millionen Menschen weltweit befinden sich auf der Flucht – die höchste Zahl, die der UNHCR je verzeichnet hat. Die Bundesregierung hat ihre Prognose von 800.000 in Deutschland ankommenden Geflüchteten im Jahr 2015 mittlerweile auf eine Million korrigiert. Der finanzielle Reichtum der Bundesrepublik Deutschland basiert auch auf der Verarmung großer Teile der Weltbevölkerung. Als zurzeit viertgrößter Waffenexporteur der Welt verdient Deutschland an jedem Krieg und trägt damit gleichzeitig eine große Mitverantwortung für viele Fluchtursachen in anderen Ländern. Umso stärker steht die Bundesregierung in der Verantwortung, Geflüchteten zügig, flexibel und ohne Vorurteile in der deutschen Bevölkerung zu schüren eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wichtig für umfassende Teilhabe an der Gesellschaft ist der gleichberechtigte Zugang auch für Flüchtlinge zu Bildung. Das gilt besonders, weil die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland jünger als 25 Jahre und mehr als ein Drittel jünger als 18 Jahre sind. Entsprechend werden voraussichtlich bis zu 400.000 neue Schülerinnen und Schülern an die Schulen kommen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von etwa 16.000 neuen Lehrerinnen und Lehrern und gut ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften.

Entschließungsantrag zum Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 (BT – Drs. 18/6195)

Im fünfundzwanzigsten Jahr der Deutschen Einheit wird im Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit dem Rückblick besonderer Raum gewährt. Dort, wie auch in den meisten historischen Abrissen, kommt die 40 Jahre währende deutsche Teilung lediglich aus der Perspektive der westdeutschen Entwicklung vor. Wer aber Geschichte real darstellen will, darf die DDR nicht verschweigen oder sie nur auf ihre Defizite reduzieren. Diese holzschnittartige Einschätzung wird weder den ostdeutschen Erfahrungen noch der Lebensrealität in der DDR gerecht. Sie widerspricht dem Ziel zur Schaffung der inneren Einheit und unterschlägt, dass die sozialen Bedingungen des DDR-Alltags oft von Ambivalenzen und Brü- chen geprägt waren. Das vielfältige Erbe der DDR besteht auch aus sozialen und kulturellen Leistungen, die im Prozess der Einheit verlorengegangen sind und heute mühsam wiedererinnert werden müssen.

Entschließungsantrag zum Elften Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (BT – Drs. 18/6193)

Obwohl am „Zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ deutliche Kritik geübt worden ist, wird auch der „Elfte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ den aktuellen Herausforderungen einer nachhaltig an Menschenrechten ausgerichteten Politik der Bundesregierung nicht gerecht. Der Bericht klammert in weiten Teilen die reale Menschenrechtslage in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union aus.

Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.