Azize Tank unterstützt Zusammenführung einer syrischen Familie

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„Es freut mich sehr, dazu beigetragen zu haben, dass die Familie Fadl nach einer modernen Odyssee endlich wieder beisammen ist: Gemeinsam mit dem ein paar Monate alten Baby war ihnen die Flucht nach Griechenland gelungen. Der Vater hat es von dort geschafft, nach Deutschland zu kommen und wurde hier anerkannt. Die Mutter musste er aber mit der kleinen Tochter unter prekären humanitären Bedingungen in Griechenland zurück lassen“, so Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Dass die Familie Fadl nun wieder vereint ist, ist ein großer Erfolg. Doch mir allein wäre diese Familienzusammenführung nicht gelungen. Ich möchte mich daher ganz herzlich bei den Hilfsorganisationen vor Ort für ihren unermüdlichen Einsatz und bei den Botschaften in Athen und Beirut für die gelungene Kooperation bedanken.“

Azize Tank weiter zur prekären humanitären Situation in Griechenland:
„Doch dieser Erfolg ist leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es ist zugleich auch schmerzhaft für mich zu sehen, wie viele Menschen noch in Griechenland in den behelfsmäßig ausgestatteten Flüchtlingscamps fest sitzen. Die Geflüchteten leben dort teilweise zusammengepfercht in Zelten mit mangelnden sanitären Einrichtungen und müssen bei Minusgraden frieren. In den letzten drei Wochen kam es auf Grund der Kälte zu mehreren Todesfällen. Insbesondere die sogenannten Hot Spots auf Samos, Lesbos und Chios, welche ursprünglich lediglich der Erstidentifikation dienen sollten, erfüllen nicht ansatzweise die Mindeststandards einer angemessenen Unterbringung. Es drohen zudem Gewaltübergriffe von organisierten Neonazis, wie den Mitgliedern der „Goldenen Morgenröte“. Gleichzeitig fehlt der Zugang zu Informationen über die immer größeren Hürden bis zum Erhalt eines wirksamen Schutzes – das Zulässigkeitsverfahren im Rahmen des EU-Türkei Deals und das Asylverfahren im Allgemeinen. Das sind menschenunwürdige Zustände. Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2011 Abschiebungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Systems mit der Begründung untersagt, dass die dortigen Aufnahmebedingungen erniedrigend seien.“

 

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Die Familienzusammenführung nicht weiter einschränken!
„Für diese gravierenden humanitären Bedingungen ist Griechenland jedoch nicht hauptverantwortlich. Auch die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung. Mit dem Asylpaket II, das am 17.3.2016 in Kraft getreten ist, wurde die Möglichkeit der Familienzusammenführung noch weiter eingeschränkt. Für subsidiär Schutzberechtigte also diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung sondern z.B. vor Krieg fliehen, wurde der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Ausnahmen soll es nur in Härtefällen geben. Hinzukommen die formalen Hindernisse bei der Antragstellung, die an einen Familiennachzug geknüpft sind. So müssen beispielsweise Dokumente in einem mühsamen Verfahren „legalisiert“ werden, was den Nachzug zur Familie erheblich verzögert“, führt Azize Tank aus. „Der Fall Fadl beweist einmal mehr, wie wichtig es ist, die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowohl in Griechenland als auch in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich zu ändern.“