Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in
Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen. Diese werden unter anderem als Integrationsfachkraft in der Vermittlung von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eingesetzt. In dem Bericht ist die Rede von „Jobcenterhopping“. Es werden Beispiele dafür genannt, wie mehrere Betroffene jeweils mit Zeitverträgen nacheinander in verschiedenen Jobcentern tätig wurden. Andererseits machen sich Jobcenter die Praxis der befristeten Verträge zu Nutze, um in Stellenausschreibungen gezielt solche  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzuwerben, um ihnen ein erneutes Arbeitsverhältnis in ihrem Erfahrungsbereich
anzubieten, allerdings auch wieder befristet.

Kleine Anfrage- Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Befristete Beschäftigung in Jobcentern (BT-Drs. 18/3093)