Bei dem Schutz vor Gewalt gegen Frauen gibt es kein ja oder nein!

„Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Schutz vor geschlechtsspezifischer
Gewalt und Diskriminierung hat daher höchste Priorität.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank
und Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des morgigen
„Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.“ Azize Tank weiter: „Ich fordere die
Bundesregierung auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 01. August 2014 (Istanbul-Konvention), so schnell wie möglich
zu ratifizieren. Dadurch könnten die Bestimmungen dieser bedeutenden Konvention rechtsverbindlich zur
Anwendung gelangen. Die Bundesregierung wäre u.a. verpflichtet entsprechende Gesetze zum Schutz der
Frauen gegen Gewalt und häusliche Gewalt zu verabschieden und eine angemessene Strafverfolgung
tatsächlich zu gewährleisten. Die Istanbuler-Konvention sieht auch Maßnahmen in den Bereichen
Beratung und Rechtshilfe, Zugang zu Hotlines, medizinischer Versorgung und Notunterkünften vor. Das
wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ thematisiert jedes Jahr, die nach wie
vor weit verbreitete Gewalt und Diskriminierungen von Frauen und Mädchen in jeglicher Form. Nach
Angaben von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist häusliche Gewalt für Frauen
in Deutschland die häufigste Ursache von körperlichen Schädigungen. Einer Studie der Europäischen
Agentur für Grundrechte zufolge ist in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben
körperlicher und/ oder sexueller Gewalt ausgesetzt.

Azize Tank: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern ein
flächendeckendes Problem in der Gesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt
betroffene Frauen und Mädchen ist daher dringend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass
professionelle Hilfe und Beratung unabhängig vom Einkommen, Wohnort und Herkunft der Opfer
gewährleistet wird. Gegenwärtig sind Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und soziale Beratungsstellen
von freiwilligen Leistungen und der Haushaltslage der Länder und Kommunen abhängig und damit
ständiger Unterfinanzierung ausgesetzt. Das ist unverantwortlich gegenüber den Betroffenen! Frauen aus
infrastrukturell benachteiligten Gegenden fallen gleich ganz durch das Versorgungsnetzt. DIE LINKE.
fordert daher, die Missstände nicht zu verharmlosen und ruf die politischen Entscheidungsträger dazu auf,
die soziale Infrastruktur massiv auszubauen und die Rechte der Betroffenen zu stärken!“

Berlin, den 24.11.2016