Bei dem Schutz vor Gewalt gegen Frauen gibt es kein ja oder nein!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung hat daher höchste Priorität.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank und Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des morgigen „Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.“ Azize Tank weiter:

Ich fordere die Bundesregierung auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 01. August 2014, die Istanbul-Konvention, so schnell wie möglich zu ratifizieren. Mit der Ratifizierung wäre die Konvention rechtlich verbindlich, d.h. dass der Gesetzgeber sowie die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet sind, die Konvention umzusetzen. Die Istanbuler-Konvention sieht unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Beratung und Rechtshilfe, Zugang zu Hotlines, medizinischer Versorgung und Notunterkünften vor. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ thematisiert jedes Jahr Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen in jeglicher Form. Nach Angaben von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist häusliche Gewalt für Frauen in Deutschland die häufigste Ursache von körperlichen Schädigungen. Jede siebte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von sexuellen Übergriffen.

Dazu sagt Azize Tank: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern ein flächendeckendes Problem in der Gesellschaft. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen ist daher dringend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass professionelle Hilfe und Beratung unabhängig vom Einkommen, Wohnort und Herkunft der Opfer gewährleistet wird. In der jetzigen Sachlage sind Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und soziale Beratungsstellen von freiwilligen Leistungen und der Haushaltslage der Länder und Kommunen abhängig und damit ständiger Unterfinanzierung ausgesetzt. Das ist unverantwortlich gegenüber den Betroffenen! Zwar gibt es in Ballungsgebieten wie Berlin ein großes Angebot an Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, trotzdem haben z. B. Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder Studentinnen keinen Zugang zu Frauenhäusern, die mit ihren Kapazitäten ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen. Frauen aus infrastrukturell benachteiligten Gegenden fallen gleich ganz durch das Versorgungsnetzt. DIE LINKE. fordert daher, die Missstände nicht zu verharmlosen und ruf die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die soziale Infrastruktur massiv auszubauen und die Rechte der Betroffenen zu stärken!“

Berlin, den 24.11.2015