Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)

Immer weitere Konfliktherde in der ganzen Welt führen dazu, dass mehr Flüchtlinge auch in Deutschland Schutz suchen. Es ist völker- und
verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Auf Kommunen und Länder
kommen dadurch jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können. Es ist schnellstens eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in den Städten und Gemeinden bereitzustellen.

Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen (BT-Drs. 18/3573)