Ein Schritt zur Gerechtigkeit für Kinder und Jugendliche, die in deutschen Ghetto beschäftigt waren

Ein Schritt zur Gerechtigkeit für Kinder und Jugendliche, die in deutschen Ghetto beschäftigt waren

„Ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto, die von der sogenannten Ghetto-Rente ausgeschlossen sind, haben jetzt Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1500 Euro. Damit ist jetzt eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die betroffenen NS-Opfer möglich“, teilen die Sprecherin für Soziale Menschenrechte, Azize Tank, der rentenpolitische Sprecher Matthias W. Birkwald und die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke mit. Die Abgeordneten weiter:

„Die Neuregelung geht auf einen Gesetzentwurf der Linksfraktion von vor einem Jahr zurück. Darin hatte DIE LINKE gefordert, im Ghettorentengesetz (ZRBG) eine subsidiäre Wartezeiterfüllung einzuführen. Opferverbände aus mehreren europäischen Staaten und Israel hatten diese Forderung unterstützt. Damit konnte in mehreren Verhandlungsrunden, an denen alle Fraktionen des Bundestages sowie Vertreter der Bundesregierung teilnahmen, zumindest ein Teilerfolg erzielt werden, der die Gerechtigkeitslücke für diese NS-Opfer zwar nicht schließt, aber verkleinert.

Die Neufassung der Anerkennungsrichtlinie aus dem Jahre 2007, die das Bundesfinanzministerium jetzt beschlossen hat, sieht einen einmaligen Rentenersatz-Zuschlag vor. Berechtigt dazu sind jene ehemaligen Ghetto-Beschäftigten, die keine Rentenzahlungen nach dem Ghettorentengesetz erhalten, weil sie die Voraussetzungen einer mindestens fünfjährigen Wartezeit nicht erfüllen. Das betrifft vor allem zwei Gruppen: Roma, die in den Nachkriegsgesellschaften von rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen häufig ausgeschlossen waren, und ehemalige Ghettoinsassen in der Ukraine, Russland, Belarus und Moldau, weil es mit diesen Ländern kein Sozialversicherungsabkommen gibt und ihre Rentenansprüche in Deutschland unberücksichtigt bleiben.

In der Vergangenheit wurden die Anträge von 1380 Personen aufgrund der fehlenden Wartezeit abgelehnt. Diese können nun Anträge auf den Rentenersatzzuschlag stellen. Wir gehen davon aus, dass es noch weitere NS-Opfer gibt, die bislang keine Anträge eingereicht hatten.“