Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex-Geschäfte) (BT-Drs. 18/6839)

Der Untersuchungsausschuss soll die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Kapitalertragsteuer hierdurch mehrfach auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Damit wurde eine Belastung durch Kapitalertragsteuer an anderen Stellen des Steuersystems mehrfach entlastend berücksichtigt, obwohl es die entsprechende Belastung tatsächlich nur einmal gegeben hatte. Der Untersuchungsausschuss soll die Ursachen der Entstehung der Cum-ExGeschäfte und ihre Entwicklung untersuchen. Er soll klären, ob und wenn ja, wann – rechtzeitig – geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum-Ex-Geschäfte trug.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex-Geschäfte) (BT-Drs. 18/6839)