Entschließungsantrag zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (BT-Drs. 18/2916)

Seit mehr als acht Jahren gibt es einen gesellschaftlichen und politischen Konsens darüber, dass eine umfassende Reform der Pflegeversicherung notwendig ist. Die Neudefinition des Pflegebegriffs ist eine entscheidende Voraussetzung für eine menschenwürdige und selbstbestimmte Pflege. Der Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit darf sich nicht vorrangig an persönlichen Beeinträchtigungen und alltäglichen Verrichtungen orientieren. Stattdessen sollen individuelle Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht werden. Eine Neuausrichtung der Pflege muss den Grad der Selbstständigkeit bestimmen und bei den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen ansetzen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention gebietet, Teilhabe zum Ziel pflegerischen und assistierenden Handelns zu machen.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches (BT-Drs. 18/2916)