Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Viele pflegende Angehörige müssen durch die Reduzierung oder Aufgabe ihrer Erwerbsarbeit finanziell deutlich zurückstecken und landen in akuter und vorprogrammierter Armut im Alter. Die überwiegende Mehrheit der pflegenden Frauen und Männer erlebt die Pflege von Angehörigen als körperlich und emotional belastend. Viele geraten in eine berufliche und private Krise. Der Anteil an depressiven Erkrankungen bei Pflegenden ist um das Doppelte höher als bei der Bevölkerung insgesamt.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)