Entschliessungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (BT-Drs. 18/5401)

Das gegenwärtige Wohngeldgesetz ist nicht geeignet, der ständig größer werdenden Lücke zwischen den steigenden Wohnkosten und dem niedrigen Einkommen der wohngeldberechtigten Menschen wirkungsvoll und dauerhaft entgegenzuwirken. Das Wohngeld spiegelt aufgrund der Berechnung unter ausschließlicher Bezugnahme auf die Durchschnittswerte der Wohnkosten die von diesen Werten teilweise erheblich abweichenden Wohnkosten der einzelnen Haushalte nicht wider. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts heilt dieses Problem nicht.

Der Bundestag teilt die im vorliegenden Gesetzentwurf vertretene Auffassung der Bundesregierung, dass angesichts der zunehmenden Wohnungsmarktengpässe und der steigenden Wohnkosten ein höheres Wohngeldniveau erforderlich ist. Allerdings sind die Vorschläge der Bundesregierung nicht ausreichend und verfehlen das Ziel des Wohngeldgesetzes, Menschen mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung bei den Wohnkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher zu entlasten. Armutsgefährdete Haushalte mussten 2013 durchschnittlich 39,4 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aufbringen. Die Entlastung dieser Haushalte wird durch die Reform des Wohngeldgesetzes mit seiner Wirkung ab 2016 nur von kurzer Dauer sein. Die seit zwanzig Jahren stagnierende Kaufkraft und die weiter steigenden Wohnkosten sorgen dafür, dass der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen weiter zunehmen wird, so dass diese Menschen immer weniger Mittel für Bildung, Kultur, gesunde Ernährung und Mobilität zur Verfügung haben.

Entschliessungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (BT-Drs. 18/5401)