Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) (BT-Drs. 18/5267).pdf

Der Gesetzentwurf eines Präventionsgesetzes entspricht nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Gesundheitsförderung. Zudem setzt die Bundesregierung Vereinbarungen aus internationalen Abkommen nicht um. Hinweise des Bundesrates aus der letzten und der aktuellen Wahlperiode werden kaum berücksichtigt.

Die schwarz-rote Bundesregierung bleibt damit weit hinter internationalen Standards der Präventionspolitik zurück. So beruht die Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation WHO auf einem völlig anderen Verständnis von Gesundheitsförderung. Sie fordert die Regierungen auf, „bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Menschen befähigt werden, ihr größtmögliches Gesundheitspotential zu verwirklichen.“ Ein Präventionsgesetz muss in erster Linie die Lebensbedingungen in den Blick nehmen – etwa angemessene Wohnbedingungen, gute und planbare Arbeit, ein gutes Einkommen, Frieden, Bildung und Umwelt – und nicht das individuelle Gesundheitsverhalten. Der von der Großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf ist ungenügend – und das ist umso unverständlicher, da die Charta nicht neu ist, sondern aus dem Jahr 1986. Brisant ist auch, dass die SPD den vom Ansatz her ähnlichen in der letzten Wahlperiode von Schwarz-Gelb eingebrachten Gesetzentwurf vehement kritisiert hatte. Das Inkrafttreten wurde 2013 mit den Stimmen der SPD-regierten Länder im Bundesrat verhindert. Nun – selbst in der Regierung – legt sie gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein beinahe identisches Gesetz vor.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) (BT-Drs. 18/5267)