Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands (BT- Drs 18/3315)

Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hilft, viele Diskriminierungen zu verringern, weist es noch zahlreiche Lücken auf. Es fehlt ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf. Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Großbritannien weist in den Bestimmungen zum Antidiskriminierungsgesetz HIV, Multiple Sklerose und Krebs als chronische Erkrankungen aus, die zu einem Diskriminierungsschutz führen (www.legislation.gov). Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützen vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien sind chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt (vgl. www.non-discrimination.net). Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist, sind Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen mit Pflegebedarf Personen, für die diese UN-Behindertenrechtskonvention gilt.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands (BT- Drs 18/3315)