Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden (BT-Drs. 18/6364)

Mit den durch die rot-grüne Bundesregierung seit der Jahrtausendwende eingeleiteten Reformen wurde ein fundamentaler Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik vollzogen. Ziel der Reformen war nicht mehr, den erarbeiteten Lebensstandard im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung sicherzustellen, sondern den Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf höchstens 22 Prozent zu begrenzen. Als unmittelbare Folge dieser Entscheidung sinkt seitdem das Rentenniveau kontinuierlich. Um den Rückgang des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung annährend kompensieren zu können, besteht die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten und betrieblichen Vorsorge. Diese subventioniert der Staat über Zulagen und Steuervergünstigungen jährlich mit Milliardenbeträgen.

Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung über Direktversicherungen und andere Durchführungswege ein schlechtes Geschäft für die Versicherten war und ist. Aufgrund der hohen Kostenbelastung u. a. durch Abschluss- und Bestandsprovisionen sind die Altersvorsorgeprodukte nicht nur ineffizient und intransparent, auch die erhofften Erträge bleiben aus. Hinzu kommen die Risiken der Kapitalmärkte und die anhaltende Niedrigzinsphase. Die Entgeltumwandlung führt außerdem dazu, dass die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung geschmälert wird und somit die späteren Rentenansprüche für alle Versicherten niedriger ausfallen werden. Für die betriebliche Altersvorsorge schätzt die Bundesregierung die Beitragsausfälle in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2015 auf etwa drei Milliarden Euro jährlich (BT-Drs. 18/4557, Frage 1). Hinzu kommen beträchtliche Steuerausfälle.

Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden (BT-Drs. 18/6364)