Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt. Die Sicherung gegen das soziale Risiko Erwerbslosigkeit wurde weitgehend an die nunmehr in Arbeitslosengeld II umbenannte Fürsorge delegiert. Fürsorge bedeutet: weniger als das Existenzminimum statt Lebensstandardsicherung,
Bedarfsgemeinschaft und Bedürftigkeitsprüfung statt individueller Ansprüche, sukzessive Abschaffung der Beiträge zur Rentenversicherung und damit garantierte Altersarmut, „Ein-Euro-Jobs“ und kurzfristige Maßnahmen statt Öffentlicher Beschäftigung und nachhaltiger Ausbildung und Qualifizierung sowie verschärfte Zumutbarkeitsregeln und Sanktionen. Armut, Ausgrenzung und ein Sonderrechtssystem sind die  Kennzeichen der Hartz-IV Reform. Für mehr als 6 Millionen Menschen ist aktuell das Fürsorgesystem Hartz IV die zentrale Institution zur sozialen Sicherung.

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs. 18/3549)