Kleine Anfrage – Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs (BT-Drs. 18/4384)

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der ihr zugrunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) ist seit langem überfällig. Seit dem Jahr 2009 liegen dazu Empfehlungen durch von Bundesregierungen eingesetzte Beiräte für einen erweiterten Pflegebegriff und für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs vor (Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Berichte/Bericht_des_Beirats_zur_Ueberpruefung_des_Pflegebeduerftigkeitsbegriffs.pdf). Die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des im Jahr 2009 neu entwickelten (und 2013 erneut bestätigten) Pflegebegriffs und das neue Begutachtungsverfahren wurden jedoch bis heute noch nicht geschaffen.

Kleine Anfrage – Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs (BT-Drs. 18/4384)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs (BT.-Drs. 18/4573)