Kleine Anfrage – Entwicklung der Leiharbeit (BT-Drs. 18/4619)

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, die Arbeitnehmerüberlassung auf eine Höchstdauer von 18 Monaten zu beschränken. Außerdem sollen Leiharbeitskräfte nach neun Monaten die gleiche Entlohnung wie Stammbeschäftigte im Entleihbetrieb erhalten.

Zu diesen Plänen hat sich eine neue Diskussion entfacht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Forderungspapier verfasst, in dem sie die Pläne der Bundesregierung als „überflüssig“ bezeichnet und keine weiteren Belastungen für die Wirtschaft fordert (siehe dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. April 2015 unter dem Titel „Arbeitgeber wehren sich gegen Nahles’ neue Pläne“).

Kleine Anfrage – Entwicklung der Leiharbeit (BT-Drs. 18/4619)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Entwicklung der Leiharbeit (BT-Drs. 18/4786)