Kleine Anfrage – Leiharbeit in einzelnen Branchen (BT – Drs. 18/5591)

In der Kleinen Anfrage „Entwicklung der Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 18/4619) wurde nach den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften gefragt. Die Bundesregierung hat daraufhin geantwortet, dass ihr darüber keine Daten vorliegen.

In der Antwort auf eine Nachfrage zu dieser Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung Daten zu Tätigkeitsfeldern von Leiharbeitskräften ausgewiesen, die in der Presse veröffentlicht worden sind (vgl. WELT ONLINE vom 11. Juni 2015: „Linkspartei: Equal Pay schon ab dem ersten Tag“, Abendzeitung München vom 11. Juni 2015: „Metall-Arbeitgeber verteidigen Arbeitsmarkt“). Nach Auskunft der Bundesregierung sind demnach in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ 11,2 Prozent der Beschäftigten Leiharbeitskräfte. In der Gruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ sind es 10,9 Prozent. Damit liegen die Anteile der Leiharbeitsbeschäftigten in diesen beiden Tätigkeitsfeldern bzw. Berufshauptgruppen deutlich über dem Durchschnitt von 2,6 Prozent.

Kleine Anfrage – Leiharbeit in einzelnen Branchen (BT – Drs. 18/5591)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Leiharbeit in einzelnen Branchen (BT – Drs. 18/5689)