Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5831)

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann.

Die Prognosen der Unternehmen über die tatsächliche erreichbare Netto-Verzinsung erwiesen sich in vielen Fällen als zu positiv. So wurde berichtet, dass einige Unternehmen im Mai 2009 noch davon ausgingen, im Jahr 2010 4,5 Prozent oder gar 5 Prozent Zinsen zu erwirtschaften. Auch sahen namhafte private Krankenversicherungen „in den nächsten Jahren keine Gefährdung der Rechnungszinsen“ oder äußerten die Erwartung, dass ihre Versicherung „auch in zwei bis drei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch eine Nettoverzinsung von mehr als vier Prozent erreichen wird“ (vgl. www.handelsblatt.com/ unternehmen/banken-versicherungen/schieflage-kranke-krankenversicherer/ 3174310.html).

Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5831)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5956)