Kleine Anfrage -Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen (BT-Drs. 18/4190)

Seit dem 1. Januar 2015 wird in den Jobcentern, die als gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune betrieben werden, die Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit“ in den IT-Verfahren“ angewandt. Die Einführung und Umsetzung der Anweisung hat bei den Personalvertretungen vieler Jobcenter zu massiven Unmutsäußerungen geführt. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Personalvertretungen vor Ort vor der Verabschiedung der Handlungsanweisung in keiner Weise einbezogen wurden. Festgestellt und weiterhin befürchtet wird insbesondere durch die Personalräte, dass sich der Personalaufwand im Bereich der Leistungsbearbeitung erheblich erhöht. Demgegenüber stehen aber weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für einen massiven Personalaufwuchs zur Verfügung. Laut Presseberichten gehen die Personalräte von einem zusätzlichen Personalbedarf von 1 252 zusätzlichen Stellen aus (Huffingtonpost.de vom 3. Februar 2015). Demgegenüber steht, dass nach Angaben des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales nur 400 befristete Stellen bewilligt worden seien.

Kleine Anfrage –Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen (BT-Drs. 18/4190)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen (BT-Drs. 18/4379)