Kleine Anfrage – Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen (BT – Drs. 18/5719)

Die Präsenz in Berufsinformationszentren, Jobcentern und Arbeitsagenturen gehört für die Bundeswehr zum festen Bestandteil ihrer Personalwerbung. Angaben der Bundesregierung zufolge wurde diese Werbetätigkeit in den letzten Jahren erheblich ausgebaut: Im Jahr 2014 wurden an Jobcentern, Berufsinformationszentren und Arbeitsagenturen 1 000 Vorträge durch Karriereberater durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/4525), gegenüber 500 bzw. 646 derlei Veranstaltungen in den Vorjahren (Bundestagsdrucksache 17/14703 bzw. 18/ 2325). Im Jahr 2014 wurden dabei insgesamt rund 20 000 Personen erreicht.

Kleine Anfrage – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau (BT – Drs. 18/5699)

Die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Staaten ist umstritten, da diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern oft noch dringlicher gebraucht werden als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die Kritik an gezielter Abwerbung besonders für Fachkräfte im Gesundheitssektor, z. B. für Pflegekräfte, da diese unverzichtbare Beiträge zur Sicherung des Daseins und des Menschenrechtes auf Gesundheit leisten.

Kleine Anfrage – Leiharbeit in einzelnen Branchen (BT – Drs. 18/5591)

In der Kleinen Anfrage „Entwicklung der Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 18/4619) wurde nach den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften gefragt. Die Bundesregierung hat daraufhin geantwortet, dass ihr darüber keine Daten vorliegen.

In der Antwort auf eine Nachfrage zu dieser Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung Daten zu Tätigkeitsfeldern von Leiharbeitskräften ausgewiesen, die in der Presse veröffentlicht worden sind (vgl. WELT ONLINE vom 11. Juni 2015: „Linkspartei: Equal Pay schon ab dem ersten Tag“, Abendzeitung München vom 11. Juni 2015: „Metall-Arbeitgeber verteidigen Arbeitsmarkt“). Nach Auskunft der Bundesregierung sind demnach in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ 11,2 Prozent der Beschäftigten Leiharbeitskräfte. In der Gruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ sind es 10,9 Prozent. Damit liegen die Anteile der Leiharbeitsbeschäftigten in diesen beiden Tätigkeitsfeldern bzw. Berufshauptgruppen deutlich über dem Durchschnitt von 2,6 Prozent.

Kleine Anfrage – Rassismus in Deutschland vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen (BT-Drs. 18/5199)

„Anschläge auf Asylbewerberheime, Pegida-Demos, Diskriminierung von Migranten – Deutschland muss sich von den UN fragen lassen, was es 70 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft gegen den Rassismus tut“ (www.stuttgarterzeitung.de/inhalt.un-ausschuss-in-genf-deutschland-will-rassismus-staerkerbekaempfen.d68e5741-3265-47a8-891c-fdb11c554d73.html). Diese Frage stellt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hohen Zahl von politisch rechts, rassistisch und antisemitisch motivierten Gewalttaten (siehe z. B. Bundestagsdrucksachen 18/4859 und 18/4858) sowie eines deutlichen Anstiegs von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/chronikzu-angriffen-und-hetze-gegen-fl%C3%BCchtlinge-2015-9992).

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.