Konferenz: 50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte?

              5               4

Im Dezember 2016 wird der UN-Sozialpakt 50 Jahre alt. Dieser Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat 10 Jahre später 1976 in Kraft. Die Konferenz „50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ der Linksfraktion im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung fand am 28. Oktober 2016 in der Thüringischen Landesvertretung unter der Schirmherrschaft der Landesgruppe Thüringen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag statt. Ziel war es, 50 Jahre nach der Verabschiedung des UN-Sozialpakts Bilanz zu ziehen und Handlungsbedarfe und Möglichkeiten bei der Operationalisierung Sozialer Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland zu erörtern. In diesem Zusammenhang wurde der inhaltliche Austausch mit einer Vertreterin der Vereinten Nationen unter Einbeziehung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages als auch Vertreterinnen und Vertretern sozialer Verbände und der Zivilgesellschaft gesucht.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, oder kurz  Soziale Menschenrechte, wurden von den Vereinten Nationen gleichzeitig wie die bürgerlich-politischen im UN-Zivilpakt als ebenbürtige Grundrechte verankert. Zu den Sozialen Menschenrechten gehören z.B. das Recht auf Arbeit; das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen; das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; das Recht auf bestmögliche körperliche und geistige Gesundheit sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und wissenschaftlichen Fortschritt; das Recht auf Nahrung; sauberes Trinkwasser sowie Sanitärversorgung. Spezial-Abkommen (UN-Frauenrechts-, UN-Kinderrechts-, sowie UN-Behindertenrechts-Konvention) zu Sozialen Menschenrechten präzisieren dabei die Sozialen Menschenrechten aus dem UN-Sozialpakt aus den besonderen Lagen von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Soziale Menschenrechte gewährleisten somit ein Leben in Würde und bilden damit eine wesentliche Grundlage, um auch die, mit den Sozialen Menschenrechten gleichwertigen und interdependenten bürgerlich-politischen Menschenrechte, vollumfänglich wahrnehmen zu können. Der UN-Sozialpakt ist zwar Teil der deutschen Rechtsordnung geworden, doch nur im Range einfachen Bodenrechts. Damit können die Sozialen Menschenrechte nicht mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden. Durch Verabschiedung eines Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt wurde zwar die Möglichkeit eröffnet, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges eine Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss zu richten, dem die Überwachung des UN-Sozialpaktes obliegt. Doch die Bundesrepublik hat das Fakultativprotokoll bislang weder unterzeichnet noch ratifiziert. So besteht in Deutschland gegenwärtig 50 Jahre nach der Verabschiedung des UN-Sozialpakts kein effektiver Mechanismus um die Verletzung von Sozialen Menschenrechten in der Bundesrepublik individuell einzuklagen.

 

Um das zu ändern, erarbeitet die Linksfraktion im Bundestag derzeit unter der Federführung von Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte, einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Menschenrechte ins Grundgesetz. In der 16. Wahlperiode hatte es bereits eine erste Initiative der Fraktion DIE LINKE. für einen solchen Gesetzesentwurf gegeben, an deren umfangreiche Vorarbeiten der aktuelle Entwurf anknüpft. In einem Fachgespräch im März 2016, zum Thema “Soziale Menschenrechte im Fokus – Aufbruch oder Stillstand? Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz” mit Dr. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), Prof. Dr. Martin Kutscha, Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer sowie Wolfgang Nešković, wurde bereits eine erste Bestandsaufnahme der Umsetzung der Sozialen Menschenrechte in der Bundesrepublik gemacht. Aufbauend auf den Ergebnissen des Fachgesprächs leistete die Konferenz im Oktober einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“. Dieser soll im Frühjahr 2017 in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

I. Begrüßung

2

Nach der Begrüßung durch Azize Tank, in der sie auf die Bedeutung der Aufnahme der Sozialen Menschenrechte ins Grundgesetz hinwies, wurde die Konferenz mit Redebeiträgen von Ines Feierabend, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Dr. Boris Kanzleiter, Direktor des Zentrums für Internationalen Dialog (ZID) der Rosa-Luxemburg-Stiftung eingeleitet.

12               14

Die Hauptrednerin, Maria Virgínia Brás Gomes, Mitglied und Berichterstatterin (2013-2014) des UN Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR), informierte über ihre Tätigkeit als Mitglied des UN-Ausschusses und wies auf die derzeitigen Defizite der Bundesrepublik bei der Umsetzung der Sozialen Menschenrechte hin.

18

 

 

 

 

 

 

II.  Themen-Foren 

Im Anschluss fanden acht Themen-Foren zu ausgewählten Sozialen Menschenrechten, die im UN-Sozialpakt verankert sind, statt.

28               35

In dem Themen-Forum Soziales Menschenrecht auf Arbeit, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie Koalitionsfreiheit mit Klaus Lörcher vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wurde zunächst in die generelle Thematik des Rechts auf Arbeit entsprechend des UN-Sozialpakts eingeführt. Dieser bezieht sich auf Erwerbsarbeit, weshalb der Begriff „Beschäftigung“ sich besser eignen würde. Arbeit müsse existenzsichernd sein und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt werden.

 

44               50

In dem Themen-Forum Soziale Menschenrechte von Menschen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen mit Dr. Thomas Bernhard von der Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) stand die Kritik am von der Bundesregierung eingebrachten Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung sollten Barrierefreiheit statt lediglich „Zugänglichkeit“, Assistenz statt „Hilfe“ und Inklusion statt „Integration“ garantiert werden.

 

67               66

Das Themen-Forum Soziales Menschenrecht auf angemessenes Wohnen mit Dr. Andrej Holm von der  Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigte sich vorrangig mit dem Schutz vor Verdrängung in Städten auf einem angespannten Wohnungsmarkt, wie Berlin. Darüber hinaus wurde bekräftigt, dass nicht nur die Leistbarkeit der Miete, sondern auch die Wohnqualität und die Versorgung mit Wasser und Strom berücksichtigt werden müssen.

 

68

Im Themen-Forum Soziales Menschenrecht auf Bildung mit dem Sachverständigen PD Dr. Felix Hanschmann von der Goethe-Universität Frankfurt am Main wurde die Notwendigkeit der Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich hervorgehoben. Andernfalls wäre mit höheren Anforderungen an die Bildung durch ein Bundesgesetz eine einseitige finanzielle Belastung der Länder verbunden.

 

97               100
In dem Themen-Forum Soziales Menschenrecht auf ein Höchstmaß an Gesundheit mit Dr. Andreas Wulf, Gesundheitskoordinator bei medico international, Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) war die Definition des Gesundheitsbegriffs zentraler Gegenstand der Diskussion. Eine Abkehr von der Ansicht, Gesundheit sei bloße Abwesenheit von Krankheit hin zu einem breiten Verständnis von Gesundheit als allgemeines Wohlergehen, sei notwendig.

 

90               87

In dem Themen-Forum Soziales Menschenrecht auf Soziale Sicherheit mit Gunter Rudnik, Richter am LSG Berlin Brandenburg herrschte Einigkeit darüber, dass durch den Gesetzentwurf zur Verankerung Sozialer Menschenrechte im Grundgesetz Einschnitte bei existenzsichernden Transferleistungen, wie etwa Sanktionierungen bei Hartz IV, effektiv verhindert werden müssen.

Soziale Sicherung muss als Sozialstaatsverpflichtung verankert werden. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untermauert diesen Anspruch.

53               94

In dem Themen-Forum Soziale Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten mit Dr. Ibrahim Kanalan vom Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) wurde betont, dass alle Sozialen Menschenrechte migrierten Menschen auch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Staatsbürgerschaft  zugutekommen müssen. Andernfalls handele es sich lediglich um Bürgerrechte, welche nur Staatsbürgern zustehen würden. Der Gesetzentwurf müsse den vielfältigen Formen der Diskriminierung von Migrant*innen u.a. auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt Rechnung tragen.

74               71

In dem Themen-Forum Soziale Menschenrechte von Frauen mit Prof. Dr. Claudia Lohrenscheit von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg wurde in erster Linie die materielle Diskriminierung vieler Frauen während der Kindererziehung bezüglich Einkommen und Rentenansprüchen thematisiert. Auch die Bedeutung einer allgemeinen Stärkung der Rechte von Frauen und LGBTIQ-Menschen in diversen Bereichen wurde hervorgehoben.

 

III. Abschluss-Podium

104

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde die Notwendigkeit der Aufnahme Sozialer Menschenrechte im Grundgesetz mit Virgínia Brás Gomes, Mitglied im UN-Sozialausschuss Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE. und PD Dr. Michael Krennerich vom Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg diskutiert. Bei einem kleinen Imbiss und anregenden Gesprächen fand der anstrengende aber erfolgreiche Konferenztag seinen Ausklang.

 

 

108

Die Konferenz schuf einen bedeutenden Rahmen für den Austausch zwischen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der sozialen Bewegungen und gab wesentliche Hinweise zur Verwirklichung der Soziale Menschenrechte als im Grundgesetz zu verankernde Grundrechte. Die unterschiedlichen Gesprächsrunden zeigten deutlich, dass der Gesetzentwurf von den Expertinnen und Experten bereits sehr positiv aufgenommen wird. Auch boten die Ergebnisse der einzelnen Workshops eine Reihe konkreter Impulse für die weiteren Arbeiten am Gesetzesentwurf.

 

38

Anregungen und Diskussionen gab es insbesondere in Bezug auf den Gehalt und die Stellung des Rechts auf soziale Sicherung, dem durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum besondere Geltung verliehen wurde  (BVerfG 1 BvL 1/09 u.a. – Rn. 1 ff.).

 

Auch die Bedeutung des Rechts auf einen angemessenen Wohnraum wurde hervorgehoben. Als Existenzmittelpunkt eines jeden Menschen muss dieser über eine bloße Unterbringung hinausgehen. Die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften  für z.B. Geflüchtete oder Obdachlose reiche nicht aus, um diesem elementaren Recht zu entsprechen.

102Schließlich wurde allgemein über den notwendigen Charakter des Grundgesetzes diskutiert. Auf der einen Seite sollten die Grundrechts-Bestimmungen möglichst knapp gehalten sein,  um allgemeine Gültigkeit zu entfalten, auf der anderen Seite aber auch konkret genug sein, um die einzelnen Rechte tatsächlich einklagbar zu machen.

Wir bedanken uns herzlich für die wertvollen Beiträge und anregenden Diskussionen, die den Gesetzesentwurf der Linksfraktion im Bundestag zur Verankerung Sozialer Menschenrechte im Grundgesetz entscheidend prägen werden.

113

 

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Bericht Fachgespräch „Soziale Menschenrechte im Fokus – Aufbruch oder Stillstand? Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“: Menschenrechts-ExpertInnen sind sich einig: Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!

Begrüßungsrede von Azize Tank zur Konferenz „50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte?“ am 28. Oktober 2016

Antrag “Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren” (BT-Drs. 18/4332)

Antrag “50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln” (BT-Drs. 18/4092)

Interview »Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!« (29.02.2016)

Interview “Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht“ (24.02.2015)