Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz (BT-Drs. 18/2734)

Seit April 2007 sind alle Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind, verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, gilt eine entsprechende Pflicht seit Anfang 2009. Wer dieser Pflicht zur Krankenversicherung verspätet nachkam, dem wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zusätzlich zu den vollständig nachzuzahlenden Beiträgen ein hoher Säumniszuschlag in Höhe von 5 Prozent pro Monat auferlegt. Dies führte bei vielen Nichtversicherten zu Beitragsrückständen in fünfstelliger Höhe, sobald sie einen  Krankenversicherungsschutz beantragten (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf  Bundestagsdrucksache 17/12317).

Kleine Anfrage – Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz (BT-Drs. 18/2734)

Antwort der BR auf Kleine Anfrage – Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz (BT-Drs. 18/2969)