Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung um Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) umzusetzten (Nr. 48)

Welche konkreten rechtlichen und politischen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) in seinen im Januar 2014 veröffentlichten Schlussfolgerungen (Conclusions XX-2(2013)) festgestellten Unvereinbarkeit der deutschen Staatenpraxis bezüglich der Gewährleistung der darin enthaltenen Rechte auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen aus Artikel 3 §1 (Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften betreffend selbständig Beschäftigten) sowie des Rechts auf Soziale Sicherheit aus Artikel 12 §4b (Gleichbehandlung verschiedener Staatsbürger hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit) zügig zu beheben?

 

Antwort der Bundesregierung auf Mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 2014 um Schlussfolgerungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) umzusetzten (BT-Drs. 18-814, Frage Nr. 48)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: 

50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln (BT-Drs. 18/4092)

Interview „Soziale Menschenrechte: Deutschland ist Schlusslicht“

Schriftliche Frage zu Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil