Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechte seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta (nr. 78)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbriefen sozialen Menschenrechte zu operationalisieren?

 

Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12.März 2014 zur Ratifikation der revidierten Europäischen Sozialcharta ( BT-Drs. 18-728, Frage Nr. 78 )

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Antrag „50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln“ (BT-Drs. 18/4092)