Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (BT-Drs. 18/2884)

Anfang des Jahres veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRAU) eine Studie zur Gewalt gegen Frauen. Dafür waren 42 000 Frauen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten befragt worden, welche persönlichen Erfahrungen sie mit körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt gemacht haben. Die Ergebnisse sind erschreckend. Demnach waren 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. In Deutschland waren es sogar 35 Prozent. Alle ausgeübten Formen von Gewalt führen bei den Betroffenen zu erheblichen gesundheitlichen, psychischen und psychosozialen Folgen. Diese verursachen hohe Kosten und Folgekosten im Gesundheitssystem, für die Polizei, die Justiz, für Unternehmen und den öffentlichen Dienst, bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und vor allem für die vorhandenen Schutz- und Beratungseinrichtungen für die Opfer und ihre Kinder.

DIE LINKE fordert  einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die betroffenen Frauen und deren Kinder, um ihnen allen einen Zugang zum Hilfesystem zu eröffnen.

Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (BT-Drs. 18/2884)