Mittel für Internationalen Jugendaustausch müssen aufgestockt werden!

Fundierte Bildungsarbeit und interkulturelle Einbeziehung von Jugendlichen lässt sich jedoch nur durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel bewerkstelligen. Hier sehen wir noch Nachholbedarf und werden entsprechende Vorschläge unterbreiten. Nur so können die genannten Vorhaben realisiert werden. Das Thema ist in seiner Gesamtheit von hoher Bedeutung, weshalb die Linke dem Antrag auch zustimmt.

Ein ehrlicher Neuanfang im Umgang mit ehemaligen Ghetto-Beschäftigten ist notwendig!

Das deutsch-polnische Abkommen über Ghetto-Renten, welches heute im Bundestag ratifiziert werden soll, ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf der Überlebenden um Gerechtigkeit und Würde. Es beendet die Diskriminierung von Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die bislang von Ghetto-Renten nach dem ZRBG ausgeschlossen waren.

Azize Tank, DIE LINKE: Kampf um Ghetto-Renten erfolgreich – Diskriminierung Ghetto-Beschäftiger mit Wohnsitz in Polen beendet!

Seit mehr als 10 Jahren kämpften ehem. Ghetto-Beschäftigte aus Polen um Ghetto-Renten nach dem ZRBG. Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte hatte im Februar 2014 in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen das Thema in den Bundestag getragen. Nach mehreren parlamentarischen Anfragen (u.a. BT-Drs. 18/1183) wurde die Bundesregierung in einem Entschliessungsantrag (BT-Drs. 18/1661) aufgefordert sicherzustellen, dass alle ehemaligen Ghetto-Insassen, die die Kriterien des im Jahr 2002 beschlossenen Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) erfüllen, ihre Ansprüche auf Auszahlung einer Ghetto-Rente nach dem ZRBG geltend machen können, unabhängig davon, in welchem Staat sie heute ihren Wohnsitz haben. Am 5.12.2014 wurde nun endlich ein deutsch-polnisches Abkommen unterzeichnet, dass die Diskriminierung der Ghetto-Beschäftigen mit Wohnsitz in Polen beendet.

Nein zum deutschen Marineeinsatz im Mittelmeer

Persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung zur Namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag am 09. April 2014 über den Antrag der Bundesregierung zur „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ von Sevim Dagdelen, Sahra Wagenknecht, Alexander Neu, Heike Hänsel, Inge Höger, Annette Groth, Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Karin Binder, Pia Zimmermann, Niema Movassat, Azize Tank, Katrin Werner

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.