Schriftliche Frage zu ALG II für EU-Ausländer_innen

Welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in Deutschland arbeitsuchende EU-Ausländerlnnen – die bislang nach $ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB ll, entgegen den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union, von Arbeitslosengeld ll-Leistungen ausgeschlossen worden sind – einen diskriminierungsfreien Zugang zum sozialen Grund- und Menschenrecht auf soziales Sicherung zu gewährleisten, vor allem nachdem das Sozialgericht Dortmund in einer Eilentscheidung (Az: S 1 I AS 5107113 ER) vom 22.Q1 .2014 feststellte, dass EU-Ausländer, die sich zur Arbeitsuche in Deutschland befinden, Anspruch auf soziale Grundsicherung nach dem SGB ll haben, was auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 04.06.2009, Vatsouras , C-22108 insoweit bestätigt, als er ausgeführt hat, dass ,,finanzielle Leistungen, die unabhängig von ihrer Einstufung nach nationalem Recht den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, nicht als ,,Sozialhilfeleistungen“ im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 der Unionsbürgerrichtlinie angesehen werden können.“?

Tank 2014-02-195 – Antwort_ALGII_EUAuslaender