Schriftliche Frage zur unterschiedlichen Behandlung von Ghetto-Überlebenden im Gegensatz zu anderen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im Hinblick auf die Anerkennung einer subsidiären Wartezeit

Auf Grundlage welcher Umstände begründet die Bundesregierung eine unterschiedliche Behandlung von Ghetto-Überlebenden im Gegensatz zu anderen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im Hinblick auf die Anerkennung einer subsidiären Wartezeit, welche bei Vorliegen von Ghetto-Beitragszeiten die Auszahlung einer Ghetto-Rente ermöglichen würde, wenn eine vorzeitige Wartezeitenerfüllung auch für die allgemeine Wartezeit bereits jetzt in den durch § 53 SGB VI geregelten Fällen, bei denen aus sozialen Schutzgründen Zeiten fingiert werden ebenso wie wegen der Folgen eines Gewahrsams i.S.d. Häftlingshilfegesetzes (HHG)?
Bitte begründen Sie warum die Ghetto-Arbeitszeit einen gravierend anderen Befund liefern sollte als die in § 53 SGB VI geregelten Fälle?

Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 277  betreffend der unterschiedlichen Behandlung von Ghetto-Überlebenden im Gegensatz zu anderen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im Hinblick auf die Anerkennung einer subsidiären Wartezeit

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Schriftliche Frage zum durchschnittlichen Betrag und der bisherigen Anzahl von zahlbar gemachten Ghetto-Renten

Schriftliche Fragen zur Anzahl von Personen, die von einer freiwilligen Beitragszahlung im Rahmen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) Gebrauch gemacht haben

Schriftliche Frage zum eigenständigen Anspruch auf eine Ghetto-Rente auf Grundlage des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG)

Pressemitteilung der Abgeordneten Azize Tank und Ulla Jelpke “Diskriminierungen bei Ghettorenten beseitigen!” vom 27.01.2016