Schriftliche Frage zu nicht erfassten überlebenden ehemaligen Ghetto-Beschäftigten

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Berechnungen auf der Grundlage von Angaben aus der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum jetzt verabschiedeten Änderungsgesetz zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto nach wie vor noch ca. 15.000 bis 25.000 überlebende Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter weltweit leben, die von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten bislang überhaupt nicht erfasst worden sind?

Schriftliche Frage zu ´innerstaatlich erforderlichen Konsultationen´ zum Abschluss deutsch-polnischen Abkommens

Welche konkreten ,,innerstaatlich erforderlichen Konsultationen“ wurden im Einzelnen bis Ende August 2014 erfolgreich abgeschlossen, um den Abschluss eines deutsch-polnischen Abkommens zum Export von Renten-Leistungen für ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen, anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 18. September 2014 zu ermöglichen, und welche Bundesbehörden wurden hierbei einbezogen?

Schriftliche Frage zu den Schlussfolgerungen der Verhandlungen zu Ghetto-Renten für in Polen wohnhafte ehemalige Ghetto-Beschäftigte

Mit welchen Schlussfolgerungen wurde das Treffen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS) und dem polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik am 17 – Juni 2014 in Berlin bezüglich der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten nach dem ZRBG an bislang von den Auszahlungen ausgeschlossenen Ghetto-Beschäftigten mit Wohnsitz in Polen beendet, und welche konkreten schritte, ggf. in welcher Zeitfolge gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass in diesem Zusammenhang notwendige Absprachen zwischen den zuständigen Bundesressorts zügig durchgeführt werden, damit die diesbezüglich im Raum stehenden deutsch-polnischen Vereinbarungen bereits im September 2014 anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen von beiden Seiten unterzeichnet werden können, damit der Weg frei gemacht wird für eine schnelle beiderseitige Ratifikation der Vereinbarungen?

Schriftliche Frage zum Zeitplan der Eingliederung ehemaliger Ghetto-Beschäftigter mit Wohnsitz in Polen ins ZRBG

Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung angesichts des hohen Alters der Betroffenen festgelegt, um ihre Zusicherung zügig umzusetzen, ,,auszuloten, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, Renten mit Zeiten nach dem ZRBG, abweichend von den gegenwärtigen Regelungen des Abkommensrechts an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Beschäftigte zu zahlen.“ (vgl.. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 45, Plenarprotokoll 18t32, Anlage 29), und welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dabei der Möglichkeit durch eine durch Notenwechsel begleitete Änderung der Zustimmungsgesetze zu den Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Polen von 1975 und 1990 die Zahlbarmachung von ZRBG-Renten auch an Ghetto-Beschäftigte mit Wohnsitz in Polen zu gewährleisten, ein, auch angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf diese Weise bereits das Zustimmungsgesetz zum Abkommen von 1975 durch Art. 20 des Rentenreformgesetzes von deutscher Seite einseitig um eine Definition, was unter,,gewöhnlichem Aufenthalt“ in Deutschland zu verstehen ist [ ergänzt hatte und ein Bezug einer ausländischen Rente, in der auch Ghetto-Beitragszeiten enthalten sind – gemäß der Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV (R.S.3-.7 Ausschlussgrund ,,Ausländischer Rentenbezug“) -,,der Zahlung einer Rente nach dem ZRBG nicht entgegen [steht], weil ausländische Rechtsordnungen regelmäßig nicht an die Arbeitsleistung im Ghetto […] anknüpfen“?

Mündliche Frage zu verbindlichen Zusagen bei den deutsch-polnischen Verhandlungen mit Polen zum Abschluss eines Ghetto-Renten Abkommens

Welche verbindlichen Zusagen bzw. Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung – während ihrer Ende April 2014 durchgeführten Gespräche – der polnischen Regierung unterbreitet, „um von der geltenden Rechtslage abweichende Lösungsmöglichkeiten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1183) zu finden, damit jüdische Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeiter mit Wohnsitz in Polen, die bislang von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto ausgenommen waren, mit anderen jüdischen Ghetto-Arbeiterinnen und -Arbeitern gleichgestellt werden können und so von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten gleichberechtigt mitumfasst sind?