Soziale Grundrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen

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„Das Grundgesetz bildete die Grundvoraussetzung für einen demokratischen Neuanfang der Bundesrepublik nach den verehrenden Erfahrungen des deutschen Faschismus. Es kann jedoch nicht als Erfolg gefeiert werden, ohne zugleich an seine Fehlstellen zu erinnern: Die Aufnahme der Sozialen Grundrechte ins Grundgesetz ist längst überfällig“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des 67. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes. Azize Tank weiter:

„Anders als die Bürger- und Freiheitsrechte sind die Sozialen Menschenrechte noch immer nicht im Grundgesetz verankert. Dieses verfassungsrechtliche Provisorium, das der Nachkriegssituation geschuldet ist, muss endlich beendet werden! Aus Art. 1, Abs. 2 GG ergibt sich, dass die Bundesrepublik ein Teil der Völkergemeinschaft ist, deren menschenrechtliche Errungenschaften auch das Fundament der Menschenrechtsgeltung in Deutschland sind. Die deutschen Grundrechte sind somit als Ausprägung der allgemeinen und unveräußerlichen und unverletzbaren Menschenrechte zu verstehen. Sie umfassen insbesondere auch die universellen und unteilbaren Sozialen Menschenrechte. Dazu gehört auch das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, dass ein Beschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt vorsieht und die revidierte Europäische Sozialcharta, die bis heute nicht ratifiziert sind.

Das Bundesverfassungsgericht versucht der massiven Missachtung und Geringschätzung der Sozialen Grundrechte, die für die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtend sind dadurch zu begegnen, indem es die klassischen Abwehrrechte, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürdegarantie als Teilhaberechte bzw. soziale Grundrechte auslegt. Dieser Zustand ist langfristig nicht tragbar und muss durch explizite Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz und die Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips korrigiert werden.

In keinem Land der EU ist der Reichtum so ungleich verteilt wie in Deutschland. 12,5 Millionen Menschen in Deutschland sind arm, zwei Drittel der Bevölkerung verfügen über kein oder nur sehr geringes Vermögen. Fast ein Viertel aller Kinder, also 2,6 Millionen Kinder, wachsen in armutsgefährdeten Familien auf. Deshalb ist der Kampf für Soziale Menschenrechte, gegen Hartz IV und die zunehmende soziale Spaltung bei uns aktueller denn je. Das Provisorium des Grundgesetzes ist nicht mehr länger hinnehmbar.“