Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Lebenssituation von Alleinerziehenden deutlich verbessern (BT-Drs. 18/6651)

Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Bei Alleinerziehenden wird die Verantwortung für Kinder oftmals nur von einem Elternteil getragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bestenfalls entscheiden sich Eltern in Übereinstimmung und ohne äußeren Zwang für die Alleinerziehung oder wählen es freiwillig als Einzelpersonen als gewünschtes Familienmodell. Schlimmstenfalls zwingen gewaltvolle Zustände in der Familie ein Elternteil unfreiwillig zur Alleinerziehung.

Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen (BT-Drs. 18/6644)

Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit leben. Sie benötigen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration. Wenngleich derzeit die Fragen der Unterbringung und sicheren Fluchtwege in der politischen Debatte im Vordergrund stehen, müssen die Weichen dafür gestellt werden, Flüchtlingen die Teilhabe an der Erwerbsarbeit zeitnah und diskriminierungsfrei zu ermöglichen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Potentialen zu unterstützen. Betroffene sollten eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sein. Die Fehler einer falschen Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik der Vergangenheit, die Eingewanderten die gleichen Rechte verweigert hat, dürfen nicht wiederholt werden. Zuwanderung birgt die Chance, unser Land kulturell und wirtschaftlich zu bereichern. Diese Chance wollen und werden wir ergreifen und die erforderlichen Weichen dafür neu stellen.

Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6589)

Das strategische Ziel der Einführung von Hartz IV war die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem die soziale Sicherung von Erwerbslosen deutlich verschlechtert: Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes drastisch verkürzt, die Leistungshöhe des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau festgelegt und die Anforderungen an Erwerbslose und die Sanktionen massiv verschärft. Die sozialen Rechte von Erwerbslosen wurden durch die Maßnahmen massiv eingeschränkt. Über die disziplinierende Wirkung von Hartz IV wurden die Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeitsbedingungen und Löhne gesenkt. Die Kampfkraft der Gewerkschaften im Verteilungskonflikt wurde so geschwächt. Die Einführung von Hartz IV entsprach damit einer einseitigen Parteinahme im Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Erwerbslosen.