Flucht ist kein Verbrechen!

„Jeder Menschen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Verfolgung! Weltweit befinden sich 65. Millionen Menschen auf der Flucht. Die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen tragen dabei vor allem arme Länder: 80 Prozent aller Flüchtlinge werden von sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen. Aufgrund der europäischen Abschottungspolitik sind allein im Jahr 2015 über 3.600 Menschen bei dem Versuch in die EU zu kommen im Mittelmeer ertrunken. Das ist ein Armutszeugnis der Europäischen Union.“, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings.

Gemeinsam für eine offene Gesellschaft der Vielfalt und des Respekts – gegen jede Form des Rassismus

Auch in einer Phase zunehmender Polarisierung gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren und die Zielrichtung unseres Kampfes genau zu bestimmen.

Dazu Azize Tank: „Ich begrüße die diesjährigen Aktivitäten im Rahmen des Internationalen Tages gegen Rassismus mit hunderten von Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen gegen neonazistische und rechtspopulistische Aufmärsche wie auch die Stellungnahmen von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen. Diese ergänzen die jahrelange Arbeit antirassistischer Initiativen, antifaschistischer Organisationen und der über sieben Millionen Menschen, die im Rahmen der »Willkommenskultur« Geflüchteten spontan geholfen haben.“

Inklusion von Sinti und Roma erfordert Anerkennung!

„Nach wie vor sind Sinti und Roma in der Bundesrepublik und Europa einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt. Die Bundesrepublik hat angesichts des planmäßig durchgeführten Völkermordes an Sinti und Roma nicht nur eine besondere historische Verantwortung für die Zukunft, sondern auch eine Verpflichtung für die Gegenwart. Die Anerkennung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe von Sinti und Roma im Sinne des UN-Sozialpaktes und der Europäischen Sozialcharta ist nach wie vor nicht gewährleistet. Gesellschaftliche Inklusion bedarf dabei eines strukturellen Wandels der Gesellschaft als Ganzes und aller seiner Mitglieder im Einzelnen.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Völkermords an Sinti und Roma.

Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6589)

Das strategische Ziel der Einführung von Hartz IV war die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem die soziale Sicherung von Erwerbslosen deutlich verschlechtert: Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes drastisch verkürzt, die Leistungshöhe des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau festgelegt und die Anforderungen an Erwerbslose und die Sanktionen massiv verschärft. Die sozialen Rechte von Erwerbslosen wurden durch die Maßnahmen massiv eingeschränkt. Über die disziplinierende Wirkung von Hartz IV wurden die Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeitsbedingungen und Löhne gesenkt. Die Kampfkraft der Gewerkschaften im Verteilungskonflikt wurde so geschwächt. Die Einführung von Hartz IV entsprach damit einer einseitigen Parteinahme im Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Erwerbslosen.

Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.