Wiedereröffnung der Ausstellung zum deutschen KZ und Zuchthaus Sonnenburg im Museum der Martyrologie am 30. Januar 2015 in Słońsk

„Die hier ermordeten Widerstandskämpfer aus ganz Europa mahnen uns. Sie fordern uns aber auch zum aktiven Handeln auf! Der Widerstand der hier inhaftierten, gefolterten und teils ermordeten Franzosen, Belgiern, Niederländern, Norwegern, Luxemburgern, Tschechoslowaken, Jugoslawen und Sowjetbürgern aber auch zahlreichen deutschen Antifaschisten verpflichten uns: Angesichts des Widererstarkens des Antisemitismus, Rassismus Chauvinismus und anderer Ideologien der Ungleichwertigkeit müssen wir gemeinsam aktiv für soziale Teilhabe und Demokratie eintreten, gegen soziale Ausgrenzung.“ erklärte Azize Tank bei einem Gespräch mit Angehörigen ehemaliger deutscher Häftlinge des deutschen KZ Sonnenburg.

Schriftliche Frage zur Entschädigung von ehemaligen Häftlingen bzw. deren Angehörigen des KZ Sonnenburg

„Was unternimmt die Bundesregierung, um anlässlich des 70. Jahrestages des Massakers im Zuchthaus Sonnenburg, bei dem mindestens 819 Häftlinge (Widerstandskämpfer aus dem gesamten besetzten Westeuropa und Norwegen, die im Zuge des sog. Nacht-und-Nebel-Erlasses deportiert wurden, sowie Polen, Tschechoslowaken, Jugoslawen, Russen, Ukrainer u.a.) in der Nacht vom 30. zum 31. Januar 1945 durch ein SS-Kommando, in enger Absprache zwischen dem Reichsjustizministerium, der Gestapo und der Staatsanwaltschaft des Berliner Kammergerichts ermordet wurden – wie dies auch im Juristenprozess während der Nürnberger Nachfolgeprozesse festgestellt wurde (vgl. Trials of War Criminals before the Nuremberg Military Tribunals, Band III, Justice Case, Nuremberg October 1946 – April 1949) – ehemalige Häftlinge des KZ und Zuchthauses Sonnenburg (1933-1945) bzw. deren Angehörige zu entschädigen (z.B. für die verhängten NS-Unrechtsurteile, erlittene Haft, Misshandlungen und geleistete Zwangsarbeit), auch angesichts der Tatsache, dass nach Informationen des Arbeitskreises zum Gedenken an die Häftlinge des KZ und Zuchthauses Sonnenburg bei der Berliner Vereinigung des Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) gegenwärtig u.a. in Belgien ehemalige Häftlinge des Zuchthauses am Leben sind (bitte ggf. Rechtsgrundlage nennen und begründen)?“

Keine Ausnahmen bei der Zahlung von Ghetto-Renten!

„Es ist zynisch und skandalös, dass Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die unter deutscher Besatzung zu menschenunwürdigen Bedingungen in Ghettos gearbeitet haben, weiterhin von Ghetto-Renten aus Deutschland ausgenommen sind. Auch der Referenten-Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ändert nichts daran und schließt erneut zahlreiche Menschen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten aus – ein eklatanter Bruch elementarer Grundsätze des deutschen Sozialversicherungssystems, für welches die Ghetto-Arbeiter damals Beiträge abführen mussten. Dies ist wesentlicher Bestandteil ihres Grundrechts auf soziale Sicherheit, das die Bundesregierung auch im Sinne bindender europäischen Normen missachtet“, erklärt Azize Tank, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für soziale Menschenrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1279). Azize Tank weiter: