Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen – Für neue Verhandlungen ohne Druck und Fristen (BT-Drs. 18/2603)

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs), wie sie die Europäische Union (EU) seit über zwölf Jahren mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) verhandelt, drohen in ihrer jetzigen Form eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern. Darüber hinaus werden die EPAs die Umsetzung einer von der Afrikanischen Union (AU) beschlossenen afrikanischen Freihandelszone erheblich erschweren.

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union (BT-Drs. 18/2344)

In der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (Nr. 13/2014) hat der anerkannte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler unter dem Titel „Der vergaberechtliche Mindestlohn im Fadenkreuz des EuGH – Auf dem Weg zu Rüffert II?“ auf zwei Vorlageentscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Rheinland-Pfalz) bzw. der Vergabekammer Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) hingewiesen.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (BT-Drs. 18/1865)

Die Niedriglohnpolitik über wechselnde Bundesregierungen hinweg hat Deutschland als Sieger aus dem europäischen Sozialabbauwettbewerb hervorgehen lassen. Während Bundesregierung und Koalition die vermeintlichen Erfolge ihrer exportierten Austeritätspolitik feiern, leidet die Bevölkerung der Krisenstaaten stärker denn je. Die europäische Finanzkrise wird von Bundesregierung und Koalition benutzt, um den Krisenstaaten einen angeblichen Mangel an Haushaltsdisziplin vorzuwerfen und ihnen als Rezept den Abbau von Sozialleistungen zu verschreiben.

Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen (BT-Drs. 18/1616)

Die Bundesregierung will die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina mit einer Gesetzesänderung als sichere Herkunftsstaaten einstufen (Bundestagsdrucksache 18/1528). Diese Maßnahme zielt vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich sind die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu über 90 Prozent. Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätigt und fördert zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. Von der Einstufung betroffenen sind aber auch z.B. Homo- und Transsexuelle, die von Anfeindungen, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.

Kürzungspolitik beenden – Soziale Errungenschaften verteidigen – Soziales Europa schaffen BT-Drs. 18/1116)

Der Prozess der europäischen Integration war neben der Hoffnung auf Frieden auch immer mit der Hoffnung auf sozialen Fortschritt verbunden. Ein Europa, das soziale Sicherheit, gute Arbeit mit guten Löhnen, Bildung und Gesundheitsvorsorge für alle bietet, in dem Kinder- und Altersarmut der Vergangenheit angehören und allen Menschen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten gewährt werden, ein solches Europa gilt vielen Millionen Menschen in den Mitglied- und Anwärterstaaten nach wie vor als erstrebenswert. Die EU bezeichnet sich selbst gern als das „Europäische Sozialmodell“. Damit wird der Anspruch zum Ausdruck gebracht, dass in der EU die wirtschaftliche Entwicklung in vorbildlicher Weise mit dem sozialen Zusammenhalt verknüpft sei. Im Rahmen der sog. Europa-2020-Strategie wurden.