Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen (BT-Drs. 18/4933)

Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:

Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.

Kleine Anfrage – Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs (BT-Drs. 18/4384)

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der ihr zugrunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) ist seit langem überfällig. Seit dem Jahr 2009 liegen dazu Empfehlungen durch von Bundesregierungen eingesetzte Beiräte für einen erweiterten Pflegebegriff und für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs vor (Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Berichte/Bericht_des_Beirats_zur_Ueberpruefung_des_Pflegebeduerftigkeitsbegriffs.pdf). Die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des im Jahr 2009 neu entwickelten (und 2013 erneut bestätigten) Pflegebegriffs und das neue Begutachtungsverfahren wurden jedoch bis heute noch nicht geschaffen.

Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzten (BT-Drs. 18/4321)

Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit bald 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. Während andere europäische Länder ihren Gender Pay Gap erfolgreich schmälern, rangiert Deutschland inzwischen auf dem drittletzten Platz – nur in Österreich und Estland werden Frauen beim Lohn noch mehr diskriminiert. Weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen.