Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Kleine Anfrage – Zum Stand der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen (BT – Drs. 18/6788)

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz; Bundestagsdrucksache 18/5293) soll gewährleisten, dass „bereits jetzt nutzbare elektronische Kommunikationsverfahren schnell Eingang in die Versorgung finden“. Zudem würden damit „der Aufbau der Telematikinfrastruktur gefördert und klargestellt, dass die sichere Telematikinfrastruktur zukünftig die zentrale elektronische Infrastruktur im Gesundheitswesen sein wird“.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) (BT-Drs. 18/6692).pdf

Pflege muss als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Die Deckung des individuellen Pflegebedarfs ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Individuell notwendige Unterstützung für alltägliche Tätigkeiten und Aktivitäten muss gesichert sein. Der individuelle Pflegebedarf schließt ein Wunsch- und Wahlrecht ein: wo, wie und von wem ein Mensch gepflegt werden will. Grundsätzlich sind für gleiche Hilfebedarfe auch gleiche Leistungen zu erbringen, unabhängig vom Lebensort und der sozialen Lebenssituation. Pflege schließt Assistenz ein und muss kultur- und geschlechtersensibel ausgestaltet werden.