Endlich Rente für Ghetto-Beschäftigte – Abkommen über Renten für im Ghetto beschäftigte Juden und Roma in Polen in Kraft

Am 1. Juni 2015 ist das deutsch-polnische Abkommen über Ghetto-Renten in Kraft getreten. Die Vereinbarung ermöglicht die Auszahlung von Ghetto-Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen. Bislang verhinderte das sogenannte Eingliederungsprinzip eines älteren Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 die Auszahlung von Ghetto-Renten nach Polen.

Azize Tank, DIE LINKE: Kampf um Ghetto-Renten erfolgreich – Diskriminierung Ghetto-Beschäftiger mit Wohnsitz in Polen beendet!

Seit mehr als 10 Jahren kämpften ehem. Ghetto-Beschäftigte aus Polen um Ghetto-Renten nach dem ZRBG. Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte hatte im Februar 2014 in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen das Thema in den Bundestag getragen. Nach mehreren parlamentarischen Anfragen (u.a. BT-Drs. 18/1183) wurde die Bundesregierung in einem Entschliessungsantrag (BT-Drs. 18/1661) aufgefordert sicherzustellen, dass alle ehemaligen Ghetto-Insassen, die die Kriterien des im Jahr 2002 beschlossenen Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) erfüllen, ihre Ansprüche auf Auszahlung einer Ghetto-Rente nach dem ZRBG geltend machen können, unabhängig davon, in welchem Staat sie heute ihren Wohnsitz haben. Am 5.12.2014 wurde nun endlich ein deutsch-polnisches Abkommen unterzeichnet, dass die Diskriminierung der Ghetto-Beschäftigen mit Wohnsitz in Polen beendet.

Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzgesetz 2014) (BT-Drs. 18/3042)

Nach der bestehenden Gesetzeslage muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an verändert werden, wenn am 31. Dezember desselben Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage den Korridor zwischen dem 0,2fachen und dem 1,5fachen der durchschnittlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung in einem Kalendermonat voraussichtlich unterschritten bzw. überschritten wird (§ 158 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Aktuell wird zum 1. Januar 2015 eine Beitragssatzsenkung von 0,2 Prozentpunkten erwartet: Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung müsste demnach von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent sinken. Angesichts des seit Jahren sinkenden Rentenniveaus, der erkennbaren Gefahr drohender Altersarmut und
vor dem Hintergrund der unsicheren konjunkturellen Entwicklung im Zuge der noch immer schwelenden Finanz- und Eurokrise wäre eine Beitragssatzsenkung die falsche Antwort auf diese Herausforderungen.

Schriftliche Frage zum Verfahren zur Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an bislang ausgeschlossene ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen

Wie will die Bundesregierung das Verfahren zur Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an bislang ausgeschlossene ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen effizient bzw. unbürokratisch ausgestalten, um zu verhindern, dass die altersbetagten Betroffenen einer unnötigen zusätzlichen Examinierung unterworfen werden (2.8. Berücksichtigung entsprechender Bescheinigungen des Jüdischen Historischen lnstituts in Warschau, die auf Grundlage ihres Archivbestandes ausgestellt werden könnten, zwecks Anerkennung der Ansprüche ehemaliger Ghetto-Beschäftigter bzw. Vereinfachung des Verfahrens durch von Amtswegen zu berücksichtigende Dokumente zum Nachweis einer Ghetto-Beschäftigung, die sich seit 2000 im Besitz der Deutschen Rentenversicherung Bund befindlichen und von der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des ll. Weltkrieges mit Sitz in Warschau bzw. der Vereinigung ,,Kinder des Holocaust“ in Polen (teilweise im Original) zugeschickt wurden)?

Schriftliche Frage zu nicht erfassten überlebenden ehemaligen Ghetto-Beschäftigten

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Berechnungen auf der Grundlage von Angaben aus der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum jetzt verabschiedeten Änderungsgesetz zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto nach wie vor noch ca. 15.000 bis 25.000 überlebende Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter weltweit leben, die von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten bislang überhaupt nicht erfasst worden sind?