Schriftliche Frage zu nicht erfassten überlebenden ehemaligen Ghetto-Beschäftigten

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Berechnungen auf der Grundlage von Angaben aus der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum jetzt verabschiedeten Änderungsgesetz zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto nach wie vor noch ca. 15.000 bis 25.000 überlebende Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter weltweit leben, die von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten bislang überhaupt nicht erfasst worden sind?

Schriftliche Frage zu ´innerstaatlich erforderlichen Konsultationen´ zum Abschluss deutsch-polnischen Abkommens

Welche konkreten ,,innerstaatlich erforderlichen Konsultationen“ wurden im Einzelnen bis Ende August 2014 erfolgreich abgeschlossen, um den Abschluss eines deutsch-polnischen Abkommens zum Export von Renten-Leistungen für ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen, anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 18. September 2014 zu ermöglichen, und welche Bundesbehörden wurden hierbei einbezogen?

Schriftliche Frage zu den Schlussfolgerungen der Verhandlungen zu Ghetto-Renten für in Polen wohnhafte ehemalige Ghetto-Beschäftigte

Mit welchen Schlussfolgerungen wurde das Treffen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS) und dem polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik am 17 – Juni 2014 in Berlin bezüglich der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten nach dem ZRBG an bislang von den Auszahlungen ausgeschlossenen Ghetto-Beschäftigten mit Wohnsitz in Polen beendet, und welche konkreten schritte, ggf. in welcher Zeitfolge gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass in diesem Zusammenhang notwendige Absprachen zwischen den zuständigen Bundesressorts zügig durchgeführt werden, damit die diesbezüglich im Raum stehenden deutsch-polnischen Vereinbarungen bereits im September 2014 anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen von beiden Seiten unterzeichnet werden können, damit der Weg frei gemacht wird für eine schnelle beiderseitige Ratifikation der Vereinbarungen?

Schriftliche Frage zum Zeitplan der Eingliederung ehemaliger Ghetto-Beschäftigter mit Wohnsitz in Polen ins ZRBG

Welchen konkreten Zeitplan hat die Bundesregierung angesichts des hohen Alters der Betroffenen festgelegt, um ihre Zusicherung zügig umzusetzen, ,,auszuloten, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten bestehen, Renten mit Zeiten nach dem ZRBG, abweichend von den gegenwärtigen Regelungen des Abkommensrechts an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Beschäftigte zu zahlen.“ (vgl.. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 45, Plenarprotokoll 18t32, Anlage 29), und welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dabei der Möglichkeit durch eine durch Notenwechsel begleitete Änderung der Zustimmungsgesetze zu den Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Polen von 1975 und 1990 die Zahlbarmachung von ZRBG-Renten auch an Ghetto-Beschäftigte mit Wohnsitz in Polen zu gewährleisten, ein, auch angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf diese Weise bereits das Zustimmungsgesetz zum Abkommen von 1975 durch Art. 20 des Rentenreformgesetzes von deutscher Seite einseitig um eine Definition, was unter,,gewöhnlichem Aufenthalt“ in Deutschland zu verstehen ist [ ergänzt hatte und ein Bezug einer ausländischen Rente, in der auch Ghetto-Beitragszeiten enthalten sind – gemäß der Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV (R.S.3-.7 Ausschlussgrund ,,Ausländischer Rentenbezug“) -,,der Zahlung einer Rente nach dem ZRBG nicht entgegen [steht], weil ausländische Rechtsordnungen regelmäßig nicht an die Arbeitsleistung im Ghetto […] anknüpfen“?

Schriftliche Frage zur Zahlung von Ghetto-Renten für in Polen lebende Jüdinnen und Juden

Welche Maßnahmen will die Bundesregieurng ergreifen, um im Zusammenhang mit der Auszahlung von sog. deutschen Ghetto-Renten an ehemalige Opfer des deutschen Faschismus, auch die in Polen lebenden Juden von den Auszahlungen zu berücksichtigen, insbesondere die 130 von 260 heute noch lebenden Personen, die nach Auskunft der Vereinigung der Jüdischen KombattantInnen und Geschädigten des II Weltkrieges in Warschau, bereits im Jahre 2009 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Bonn verifiziert wurden, jedoch nach wie vor von der deutschen Bundesregierung unter Berufung auf ein deutsch-polnisches Rentenabkommen von 1975 keine sog. deutsche Ghetto-Rente erhalten, da sie angeblich reguläre Rentenzahlungen der polnischen Sozialversicherung ZUS erhalten, die in Wirklichkeit lediglich die Zeit des Aufenthaltes in einem Ghetto als Arbeitszeit/Anwartschaft anrechnet, nicht jedoch eine gesonderte Rente für den Aufenthalt im Ghetto vorsieht?