Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Lebenssituation von Alleinerziehenden deutlich verbessern (BT-Drs. 18/6651)

Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Bei Alleinerziehenden wird die Verantwortung für Kinder oftmals nur von einem Elternteil getragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bestenfalls entscheiden sich Eltern in Übereinstimmung und ohne äußeren Zwang für die Alleinerziehung oder wählen es freiwillig als Einzelpersonen als gewünschtes Familienmodell. Schlimmstenfalls zwingen gewaltvolle Zustände in der Familie ein Elternteil unfreiwillig zur Alleinerziehung.

Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6589)

Das strategische Ziel der Einführung von Hartz IV war die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem die soziale Sicherung von Erwerbslosen deutlich verschlechtert: Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes drastisch verkürzt, die Leistungshöhe des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau festgelegt und die Anforderungen an Erwerbslose und die Sanktionen massiv verschärft. Die sozialen Rechte von Erwerbslosen wurden durch die Maßnahmen massiv eingeschränkt. Über die disziplinierende Wirkung von Hartz IV wurden die Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeitsbedingungen und Löhne gesenkt. Die Kampfkraft der Gewerkschaften im Verteilungskonflikt wurde so geschwächt. Die Einführung von Hartz IV entsprach damit einer einseitigen Parteinahme im Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Erwerbslosen.

Kleine Anfrage – Mögliche Regelungslücke bei Rückforderungen gegenüber erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern (BT -Drs. 18/6409)

Im Februar 2015 (aktuell verfügbare Daten) gab es im Bundesgebiet 1 223 292 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende. Davon waren 1 114 566 abhängig beschäftigt und 118 326 selbständig. Der Lohn wird in der Regel innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses am Ende des Monats gezahlt. Selbständige haben überwiegend schwankende Einkommen und können Einkommen nicht verlässlich voraussehen. Im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stellen Erwerbseinkommen und gleichzeitiger Leistungsbezug regelmäßig ein Problem dar. Dies betrifft in erster Linie die als Aufstocker bezeichneten Leistungsberechtigten negativ, beschäftigt die Jobcenter und letztendlich die Sozialgerichte.

Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.