Kleine Anfrage – Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. ausstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/4503)

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Die Höhe ist abhängig von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vor dem Leistungsanspruch. Bei geringer Höhe des Arbeitslosengeldes und bei bestimmten Miethöhen haben Arbeitslosengeldbeziehende Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese weiteren Leistungssysteme erreichen die Anspruchsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht.

Kleine Anfrage -Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen (BT-Drs. 18/4190)

Seit dem 1. Januar 2015 wird in den Jobcentern, die als gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune betrieben werden, die Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit“ in den IT-Verfahren“ angewandt. Die Einführung und Umsetzung der Anweisung hat bei den Personalvertretungen vieler Jobcenter zu massiven Unmutsäußerungen geführt. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Personalvertretungen vor Ort vor der Verabschiedung der Handlungsanweisung in keiner Weise einbezogen wurden. Festgestellt und weiterhin befürchtet wird insbesondere durch die Personalräte, dass sich der Personalaufwand im Bereich der Leistungsbearbeitung erheblich erhöht.

Materielle Deprivation – Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozioökonomischen Panel (BT-Drs. 18/4002)

„Erhebliche materielle Deprivation ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU-Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten,
Heizung, unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) beinhalten keine entsprechenden bzw. direkt vergleichbaren Fragen.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Schriftliche Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3519).

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt.

Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/3383)

Bezüglich der Untersuchung von Leistungsberechtigten gemäß Zweitem und Drittem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) wird in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8846) zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Einleitung eines sozialmedizinischen oder psychologischen Gutachtens von einer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft nur vorzunehmen ist, wenn eine Einwilligung der bzw. des Leistungsberechtigten vorliegt.