Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Mittel für Internationalen Jugendaustausch müssen aufgestockt werden!

Fundierte Bildungsarbeit und interkulturelle Einbeziehung von Jugendlichen lässt sich jedoch nur durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel bewerkstelligen. Hier sehen wir noch Nachholbedarf und werden entsprechende Vorschläge unterbreiten. Nur so können die genannten Vorhaben realisiert werden. Das Thema ist in seiner Gesamtheit von hoher Bedeutung, weshalb die Linke dem Antrag auch zustimmt.

Das muss drin sein

Das muss drin sein

Befristung und Leiharbeit stoppen! Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV! Arbeit umverteilen statt Dauerstress und Existenzangst! Wohnung und Energie bezahlbar machen! Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit! Die Bundestagsfraktion beteiligt sich aktiv an der Kampagne DAS MUSS DRIN SEIN.

Ausbildungsqualität sichern – Gute Ausbildung für alle schaffen (BT-Drs. 18/4931)

Aus dem Datenreport 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht hervor, dass bis zum 30. September 2014 nach wie vor mehr als doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber (81.200) erfolglos einen Ausbildungsplatz suchten als Ausbildungsplätze unbesetzt blieben (rund 37.100). Rein rechnerisch hätte also jede offene Stelle mindestens zweimal besetzt werden können. Von den 603.420 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungssuchenden konnten immer noch 13,5 Prozent keinen Ausbildungsplatz erhalten (vgl. Datenreport 2015, S. 11). Eine Ursache dafür ist, dass nur noch etwa 20 Prozent der Betriebe Ausbildungsplätze anbieten und die Zahl der gemeldeten Stellen gegenüber 2013 weiter gesunken ist. Es bleibt das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie trotz zurückgehender Zahlen an Ausbildungsstellen und der hohen Zahl erfolgloser Bewerbungen von einer leichten Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt sprechen kann. Vielmehr ist festzustellen, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem nach den starken Rückgängen seit 2009 nun auf einem Niveau von über einer Viertelmillion junger Menschen stagniert, während die Zahl der Betriebe, die ausbilden und die Zahl der angebotenen Stellen – wenn auch nur leicht – weiter abnimmt.