Verbot von Fracking in Deutschland (BT-Drs. 18/4810)

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen vergeben. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben verschiedene Energiekonzerne sogar Aufsuchungserlaubnisse für weitaus mehr als die Hälfte der Landesoberfläche. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tightgas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas in dichtem Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Dabei wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Die Bedrohung Sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands (BT-Drs. 18/3658)

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) warnen seit Jahren vor den negativen Folgen der unkonventionellen und riskanten Förderung von Schiefergas durch Fracking im Umweltbereich, da diese mit erheblichen schädlichen Auswirkungen für Menschen, Tier und Umwelt, einhergehen und fordern stattdessen „Maßnahmen umzusetzen, um den Gasverbrauch zu reduzieren und fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen.“