Schriftliche Frage zu der Beteiligung Deutschlands an der Finanzierung der Gedenkstätte Sobibor

Wann und mit welchen inhaltlichen Zusagen gedenkt die Bundesregierung auf die erneut am 21.03.2014 durch den polnischen Vize-Minister im Kulturministerium Piotr Żuchowski und dem Auschwitz-Überlebenden und Vorsitzenden des Rates zur Bewahrung der Erinnerung an die Kämpfe und das Martyriums (ROPiWiM) Władysław Bartoszewski an die Bundesrepublik Deutschland vorgetragenen Einladung zur Zusammenarbeit und Beteiligung an der Finanzierung der neuen Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Vernichtungslagers Sobibor zu antworten (nachdem die Bitte um eine „finanzielle wie auch inhaltliche Beteiligung [. . .] staatlicher Stellen“ in Deutschland bereits zuvor schriftlich am 29. Januar 2013 durch das zuständige polnische Kulturministerium an den damaligen deutschen Botschafter in Warschau, Rüdiger Freiherr von Fritsch herangetragen wurde (vgl. BT-Drs. 17/14821), in welchem nach Schätzungen mindestens 250.000 Jüdinnen und Juden von deutschen Faschisten direkt nach ihrer Ankunft vergast wurden, darunter auch mindestens 10.000 deutsche Jüdinnen und Juden aus dem damaligen Deutschen Reich?

Schriftliche Frage zur Zahlung von Ghetto-Renten für in Polen lebende Jüdinnen und Juden

Welche Maßnahmen will die Bundesregieurng ergreifen, um im Zusammenhang mit der Auszahlung von sog. deutschen Ghetto-Renten an ehemalige Opfer des deutschen Faschismus, auch die in Polen lebenden Juden von den Auszahlungen zu berücksichtigen, insbesondere die 130 von 260 heute noch lebenden Personen, die nach Auskunft der Vereinigung der Jüdischen KombattantInnen und Geschädigten des II Weltkrieges in Warschau, bereits im Jahre 2009 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Bonn verifiziert wurden, jedoch nach wie vor von der deutschen Bundesregierung unter Berufung auf ein deutsch-polnisches Rentenabkommen von 1975 keine sog. deutsche Ghetto-Rente erhalten, da sie angeblich reguläre Rentenzahlungen der polnischen Sozialversicherung ZUS erhalten, die in Wirklichkeit lediglich die Zeit des Aufenthaltes in einem Ghetto als Arbeitszeit/Anwartschaft anrechnet, nicht jedoch eine gesonderte Rente für den Aufenthalt im Ghetto vorsieht?