Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.

50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz!

Ein Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, ermöglicht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges die Einreichung einer Beschwerde an den zuständigen UN-Sozialausschuss. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht.

Im Grundgesetz sind soziale Grundrechte bislang nicht explizit benannt oder konkretisiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir bei dieser Internationalen Konferenz eine Bestandsaufnahme vornehmen und mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Bewegungen über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutieren.

50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte? – Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz!

Menschenwürdige Lebensbedingungen, Zugang zur medizinischen Versorgung, eine angemessene Unterkunft oder der Zugang zur Bildung zielen nicht nur auf materielle Versorgungsleistungen ab, sondern vorrangig auf die Überwindung einseitiger gesellschaftlicher Abhängigkeitsverhältnisse. Der Kampf für soziale Gerechtigkeit ist eine politische Auseinandersetzung um eine gerechte Gesellschaftsordnung.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1966 sowohl den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) als gleichrangige normative Dokumente verabschiedet. Sozialen Menschenrechten, die im UM-Sozialpakt verbrieft wurden, kommt eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Seine Normen sind verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und können vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Soziale Menschenrechte können jedoch nicht über eine Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden, da ihnen kein Verfassungsrang eingeräumt wurde.

Soziale Grundrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen

„Das Grundgesetz bildete die Grundvoraussetzung für einen demokratischen Neuanfang der Bundesrepublik nach den verehrenden Erfahrungen des deutschen Faschismus. Es kann jedoch nicht als Erfolg gefeiert werden, ohne zugleich an seine Fehlstellen zu erinnern: Die Aufnahme der Sozialen Grundrechte ins Grundgesetz ist längst überfällig“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des 67. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes.